Meldung von Verstößen gegen EU-Recht
anderskompetent übernimmt Verantwortung
Allen Personen, die aktuell oder in der Vergangenheit beruflich mit anderskompetent in Verbindung stehen oder standen und eventuelle Verstöße gegen EU-Rechtsvorschriften schnell und anonym melden wollen, steht hier ein internes Meldesystem zur Verfügung. Auf diese Weise werden Meldende vor persönlichen Nachteilen geschützt und anderskompetent wird es ermöglicht, eingehenden Hinweisen auf den Grund zu gehen, um so umgehend mögliche Maßnahmen treffen zu können.
Was kann gemeldet werden?
Es gelten ausschließlich Verstöße, die durch das HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchG) abgedeckt sind. Die wichtigsten Hinweise betreffen folgende Bereiche:
- Öffentliche Gesundheit
- Verkehrssicherheit
- Umweltschutz
- Lebensmittelsicherheit
- Produktsicherheit und -konformität
- Verstöße gegen finanzielle Aspekte der EU (Betrugsbekämpfung)
- Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten sowie Sicherheit von Netz- und Informationssystemen
- Verbraucherschutz
Die komplette Auflistung der in Betracht kommenden Rechtsvorschriften finden Sie im Rechtsinformationssystem des Bundes.
Was wird unter anderem nicht vom HinweisgeberInnenschutzgesetz abgedeckt?
- Verschwiegenheitspflichten der gesetzlich geregelten Gesundheitsberufe
- Verstöße gegen das Arbeitsrecht
- Mobbing, sexuelle Belästigung
- Diebstahl, Betrug, Untreue
Alle Hinweise sind wichtig!
Wie oben erwähnt, betrifft das interne Meldesystem bezüglich der neuen Hinweisgeber-Richtlinie nur bestimmte Themen innerhalb des Anwendungsbereiches des HSchG und kann nur von Personen erstattet werden, die auch in beruflicher Verbindung zu uns standen oder immer noch stehen. Da wir unsere Verantwortung in dieser Hinsicht allerdings sehr ernst nehmen, werden wir allen Hinweisen und Meldungen gewissenhaft nachgehen, um eine stetige Verbesserung von anderskompetent garantieren zu können.
Wie läuft eine Meldung ab?
- Senden Sie uns einen Hinweis per E-Mail an hinweis@anderskompetent.at
- Danach erhalten Sie innerhalb von 7 Tagen eine Eingangsbestätigung, dass Ihr Hinweis uns erreicht hat und in Folge auch umgehend bearbeitet wird.
- Wir werden jede Meldung sorgfältig prüfen und Sie innerhalb von 3 Monaten informieren, ob für entsprechende Gegenmaßnahmen gesorgt werden konnte. Falls keine weiteren Schritte zur Behandlung der betreffenden Angelegenheit unternommen werden, klären wir Sie ebenfalls darüber auf und begründen gerne unser weiteres Vorgehen.
Bei zusätzlichen Fragen bitten wir Sie, sich an die interne HSchG-Stelle unter hinweis@anderskompetent.at zu wenden. Wir sind gerne für Sie da!